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Verfahren

Immobilien Kauf- und Rechtsverfahren in der Türkei

Der Immobilienkauf zur Eigennutzung in der Türkei ist vergleichbar mit anderen Ländern in Europa einfach und schnell. Es ist möglich, dass Ausländer in der Türkei Immobilien und Grundstücke, vorausgesetzt diese befinden sich außerhalb der militärischen Sperrzonen, kaufen können.

Dem neuen Eigentümer einer Immobilie in der Türkei wird eine Eigentumsurkunde Tapu (ein offizielles Dokument zum Nachweis des Eigentums Besitzers) in türkischer Sprache ausgestellt. In der Türkei wird die Eigentumsurkunde (Tapu) nur durch das Grundbuchamt auf ihren Namen ausgestellt. Mit Ihren vollständigen Unterlagen können Sie einen Termin für die Ausstellung Ihrer Urkunde (Tapu) im Grundbuchamt vereinbaren. Sobald alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind, kann die Urkunde (Tapu) auf Ihren Namen übertragen werden.

Falls Sie Ihre Immobilie, die Sie als Investitionsanlage erworben haben, wieder verkaufen möchten, haben Sie die Möglichkeit, den Erlös vom Verkauf auch einfach auf Ihr Konto in Deutschland zu überweisen.

Formalitäten

Der erste Schritt, nachdem Sie sich für den Kauf einer Immobilie entschieden haben, ist die Eröffnung eines Bankkontos in einer örtlichen türkischen Bank; unser Turkish Riviera Homes Team hilft Ihnen gerne dabei. Sie können auch unseren Beratern eine Vollmacht ausstellen, welche sie ermächtigt, alle Formalitäten für den Kauf durchzuführen und falls erwünscht, nach dem Kauf auch weitere Dienstleistungen zu erbringen (Nachkaufservice).

Die Vollmacht beinhaltet die Ermächtigung, Immobilien im Namen des Käufers zu kaufen/registrieren, einen „Fertigstellungsbericht“ für die Immobilie bei der zuständigen Behörde einzuholen, die amtliche Anmeldung von Wasser-, Strom- und Gasanschlüssen, die Versicherung der Immobilie, die Eintragung der Immobilie bei der Gemeindeverwaltung, Zahlung der Gebühren, usw.

Anders als in anderen europäischen Ländern tritt der Kaufvertrag durch die Unterzeichnung seitens des Verkäufers und Käufers, vor einem türkischen Notar, in Kraft. Mit der Unterschrift des Notars wird der Kaufvertrag rechtskräftig. Dieses Dokument beinhaltet Informationen zu den Daten des Verkäufers und Käufers, Preis der Immobilie, im Verkaufspreis enthaltenen Einrichtungen, Zahlungsbedingungen, Vertragsdatum, Sonderbedingungen usw. Als nächster Schritt kann beim Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü) ein Antrag auf die Einleitung des Verfahrens gestellt werden. Nachdem die gesamten Formalitäten vervollständigt sind, erfolgt die Übertragung der Eigentumsurkunde beim Grundbuchamt, wobei der Grundstückseigentümer/Bauträger und Käufer (oder sein gesetzlicher Vertreter) präsent sind.

Tapu (Eigentumsurkunde)

Die Eigentumsurkunde (Tapu) ist ein amtliches und rechtliches Dokument, welches die Eigentumsrechte an einer Immobilie in der Türkei beweist; sie wird nur in türkischer Sprache ausgestellt. Auf Antrag des Verkäufers im Grundbuchamt (Tapu Müdürlüğü), in der Stadt, in der sich die Immobilie befindet, werden die Übertragungsprozesse der Urkunde eingeleitet. Der Käufer der Immobilie muss hierfür nicht vor Ort anwesend sein.

Nach positiver Antwort des Grundbuchamtes auf die Vollständigkeit Ihrer Dokumente, können Sie zusammen mit einer Farbkopie und einer Übersetzung Ihres Reisepasses in türkischer Sprache, 4 Passfotos und dem Immobilienbewertungsbericht das Grundbuchamt am zugeteilten Termin aufsuchen. Vor der Übertragung der Urkunde müssen die Grunderwerbsteuer und die Erdbebenversicherung der Immobilie bezahlt werden. Nach der Eintragung und Übergabe stellt das Grundbuch Ihren Eigentumsnachweis (Tapu), versehen mit einem Siegel, auf Ihren Namen aus.

In der Türkei erfolgt die Eintragung der Immobilie in das Grundbuch nur durch die Beamten des Grundbuchamtes und nicht durch einen Notar. Die Anwesenheit des Verkäufers und des Käufer ist obligatorisch. Falls der Käufer der türkischen Sprache nicht mächtig ist, muss ein Dolmetscher für die folgenden Vorgänge herangezogen werden. Sie haben auch die Möglichkeit, durch eine dritte Person mittels Erteilung einer notariellen Vollmacht vertreten zu werden.

Die Kosten für die Übertragung der Eigentumsurkunde im Grundbuchamt errechnen sich wie folgt:

  • ●  Übertragungssteuer: 4% des im Grundbuchamt angegebenen Immobilienwerts. Dieser Betrag wird bei einer staatlichen türkischen Bank bezahlt und der Beleg im Grundbuchamt vorgelegt.

  • ●  Maklergebühr: Gesetzlich sind 2% des Verkaufspreises als Maklergebühr vorgesehen.

  • ●  Gesamtkosten: Für die gesetzlichen Steuern, Kosten der Übertragung der Eigentumsurkunde (Tapu) und Papierkram sind etwa Gesamtkosten in Höhe von 7% des Verkaufspreises zu kalkulieren.

Vollmacht

Um Ihnen die Prozeduren vom Kauf der Immobilie bis zur Übergabe der Eigentumsurkunde und die anfallende Bürokratie zu vereinfachen, empfehlen wir Ihnen eine Ausstellung einer Vollmacht. Sie können einen Anwalt oder auch Ihren Berater aus unserem Team bevollmächtigen. Die Ausstellung einer Vollmacht erfolgt in der Türkei durch einen Notar und dauert nur wenige Minuten. Unsere Berater von Turkish Riviera Homes stehen Ihnen jederzeit zur Unterstützung bereit..
Die Vollmacht wird häufig genutzt, um die notwendigen, mehrfachen, zeitraubenden Reisen für die Übertragungsprozesse der Eigentumsurkunde zu vermeiden.

Beachten Sie bitte, dass die Ausstellung einer Vollmacht an unseren Berater oder einen angesehenen Anwalt Ihrer Auswahl kein Anrecht auf die Übertragung der Immobilie auf den eigenen Namen besteht. Die Eigentumsurkunde kann nur mit Ihrem besiegelten Foto und nur auf Ihren Namen ausgestellt werden. Mit einer Erteilung der Vollmacht erklären Sie damit: ” Dass Sie in meinem Namen mit diesen Befugnissen….. handeln”.

Sie finden unten ein Muster einer Vollmacht:

Ich/wir bevollmächtigen ……in unserem/meinem Namen innerhalb der Grenzen der Provinz von Antalya, Antalya Stadtzentren, Dörfer, Orte, Nachbarstadte, jede Art von Eigentümern, ungeachtet ob diese Immobilie gemeinsames Eigentum ist oder nicht und ungeachtet ob diese eine Hypothek tragt, Eigentümer zu kaufen, falls diese als angemessen gesehen werden; zum Kauf von Anteilen oder Eigentumswohnungen die Ihren Anforderungen entsprechen; in den örtlichen Grundbuchämtern an mich/uns ausgestellte Gegenleistungen anzuhören, anzunehmen und zu unterzeichnen; Schenkungen an mich/uns anzunehmen und gemeinsame Hinterlassenschaften in meinem/unseren Namen entgegen zu nehmen; in meinem/unseren Namen Versprechen für den Immobilienverkauf unter notarieller Begleitschaft zu unterzeichnen; die Grunderwerbsteuer von Immobilienkäufen und Erbschaften zu zahlen; mich/uns bei den Finanzbehörden zu vertreten; in meinem/unseren Namen schriftliche Anträge, Erklärungen und nötige Mitteilungen anzunehmen, zu unterschreiben und weiterzugeben; anfällige Steuern zu zahlen, Steuererklärungen bei ansteigenden Werten einzureichen, Steuerrückerstattungen annehmen, zu viel gezahlte Gebühren einzuholen, Widerspruch bei zu viel berechneten Steuern einlegen, einen Ausgleichsbetrag errechnen und diesen bei der Steuereinspruchskomission vorzulegen; die Urkunden vom Agrarreformgesetz von 1605 zu unterzeichnen; in meinem/unseren Namen fehlerhafte Namen und Familiennamen korrigieren zu lassen; Anordnungen beim Grundbuchamt, Gemeinde und Finanzamt in meinem/unseren Namen anzunehmen und die oben erwähnten Befugnisse an Dritte zu übergeben und diese zu widerrufen; berechtigt mich/uns in formellen Amtern wie Gemeinden; Regierungsbehörden, Finanzamtern zu vertreten Quittungsbelege aufzufordern und an mich/uns gerichtete Rechnungen und Gebühren zu bezahlen; Aufenthaltstitel in meinem/unseren Namen anzufordern und anzunehmen.

Strom- und Wasser Anmeldung

Vor der Beantragung von Strom und Wasseranschlüssen müssen Sie eine DASK-Versicherung abschließen. Dies ist eine gesetzlich vorgeschriebene Erdbebenversicherung. Die Anschlüsse von Strom und Wasser können auch durch die mit Vollmacht berechtigten Personen in Ihrem Namen beantragt werden.

Für weitere Informationen oder Fragen stehen wir Ihnen gerne jederzeit zur Verfügung.

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